Ihre Fahrschule in Chur und Arosa
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obligatorische 2 Phasenausbildung  |  Verkehrsschulungen für Schulen
   
  Die obligatorische 2-Phasenausbildung

Nach bestandener Fahrprüfung erhältst Du den Ausweis 3 Jahre auf Probe.
In dieser Zeit musst Du zwei weitere Ausbildungstage besuchen. 
Den ersten Ausbildungstag solltest Du innerhalb von sechs Monaten nach bestandener Fahrprüfung, den zweiten Ausbildungstag spätestens 1-3 Jahre nach der Fahrprüfung absolvieren.

Bei www.drivinggraubuenden.ch kannst Du Dich direkt informieren und anmelden.
 
Für weitere Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

JunglenkerInnen, welche die obligatorische Weiterbildung der zweiten Phase nicht rechtzeitig absolvieren und mit einem abgelaufenen provisorischen Führerschein in einer Kontrolle hängen bleiben, haben mit drastischen Konsequenzen zu rechnen.
Die Bestimmungen sind klar: 
Die Weiterbildung muss grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. 
Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis.
Personen, die danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. 
Wer nach Ablauf des Führerausweises auf Probe trotzdem ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft. Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.
   
       

 

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