Kat. BPT (Taxi) Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge zum Personentransport mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Voraussetzung: - Mind. 1 Jahr Fahrpraxis der Kat. B ohne Beanstandung - Ärztliches Zeugnis eines vom Straßenverkehrsamt bestimmten Vertrauensarztes
Theorieprüfung: Ja, über Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV II), sofern nicht im Besitz des Führerausweises Kat. C, C1
Gültigkeit Lernfahrausweis: Kein Lernfahrausweis
Vorbereitung zur praktischen Taxiprüfung (BPT)
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