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Anhänger BE
Am 1.4.2003 wurde ein neues Gesetz zum Führen von Anhängern in Kraft gesetzt.
Diese neue Regelung gilt nur für Fahrzeuglenker welche die Prüfung für das Zugfahrzeug nach dem 1.4.2003 abgelegt haben.
Ohne Anhängerprüfung dürfen weiterhin Anhänger mitgeführt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Anhänger von nicht mehr als 750 kg
- Anhänger mit mehr als 750 kg, wenn
a: das Gesamtzuggewicht (Fahrzeug & Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt
b: das Gesamtgewicht des Anhängers, das Leergewicht des Zugfahrzeuges
nicht übersteigt.
Für alle übrigen Anhänger muss eine praktische Anhängerprüfung absolviert werden.
Hier finden Sie eine bildliche Darstellung als PDF.
Voraussetzungen:
Besitz des Führerausweises des Zugfahrzeuges
Vorgehen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises beim Strassenverkehrsamt einreichen
- Grundtheorie 2 Lektionen
- praktisches Fahren
- praktische Prüfung
Weitere Infos:
| Mindestalter: |
18 Jahre |
| Verkehrskunde: |
keine |
| Theorieprüfung: |
keine |
Gültigkeit des
Lernfahrausweises: |
24 Monate |
| Begleitperson: |
Mit dem Lernfahrausweis der Kat. BE dürfen Lernfahrten ohne Begleitperson durchgeführt werden, wenn der Fahrschüler den Führerausweis für das Zugfahrzeug besitzt. |
| Mitfahrer: |
erlaubt |
| Prüfungsfahrzeug: |
Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kat. B und Anhänger mit Gesamtgewicht von mind. 1000kg, Geschwindigkeit mind. 80 km/h. Der Anhänger muss geschlossen und mind. so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug.
Betriebsgewicht des Anhängers für die Prüfung mind. 800kg. |
Berechtigungen
nach der Prüfung: |
BE, C1E, DE, D1E (Bedingung: Führerausweis des Zugfahrzeugs) |
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