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Anhänger BE
Am 1.4.2003 wurde ein neues Gesetz zum Führen von Anhängern in Kraft gesetzt.
Diese neue Regelung gilt nur für Fahrzeuglenker welche die Prüfung für das Zugfahrzeug nach dem 1.4.2003 abgelegt haben.

Ohne Anhängerprüfung dürfen weiterhin Anhänger mitgeführt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Anhänger von nicht mehr als 750 kg
  • Anhänger mit mehr als 750 kg, wenn
    a: das Gesamtzuggewicht (Fahrzeug & Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt
    b: das Gesamtgewicht des Anhängers, das Leergewicht des Zugfahrzeuges
        nicht 
    übersteigt.

Für alle übrigen Anhänger muss eine praktische Anhängerprüfung absolviert werden. 
Hier finden Sie eine bildliche Darstellung als PDF.

Voraussetzungen:
Besitz des Führerausweises des Zugfahrzeuges

Vorgehen:

  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises beim Strassenverkehrsamt einreichen
  • Grundtheorie 2 Lektionen
  • praktisches Fahren
  • praktische Prüfung

Weitere Infos:

Mindestalter: 18 Jahre
Verkehrskunde: keine
Theorieprüfung: keine
Gültigkeit des
Lernfahrausweises:
24 Monate
Begleitperson: Mit dem Lernfahrausweis der Kat. BE dürfen Lernfahrten ohne Begleitperson durchgeführt werden, wenn der Fahrschüler den Führerausweis für das Zugfahrzeug besitzt.
Mitfahrer: erlaubt
Prüfungsfahrzeug: Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kat. B und Anhänger mit Gesamtgewicht von mind. 1000kg, Geschwindigkeit mind. 80 km/h. Der Anhänger muss geschlossen und mind. so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug.
Betriebsgewicht des Anhängers für die Prüfung mind. 800kg.
Berechtigungen
nach der Prüfung:
BE, C1E, DE, D1E (Bedingung: Führerausweis des Zugfahrzeugs)

 


   
       

 

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